Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der crop.zone GmbH
Version Dezember 2023
GELTUNG DER AGB, HIERARCHIE
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen („AGB“) gelten für alle Geschäfte zwischen der crop.zone GmbH („crop.zone“) und dem Kunden, vor allem für sämtliche Lieferungen und Leistungen von crop.zone und für alle Zahlungen und sonstigen Kundenpflichten. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, crop.zone hat diese schriftlich bestätigt. Vorbehaltlose Leistungen oder Zahlungsannahme durch crop.zone bedeuten auch ohne Widerspruch kein Anerkenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.2 Soweit andere vertragliche Bestimmungen in der Auftragsbestätigung von crop.zone oder in unterschriebenen Lieferverträgen, diesen AGB widersprechen, gehen die anderen vertragli-chen Bestimmungen vor. Im Übrigen gelten die verschiedenen Bestimmungen nebeneinan-der.
ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS, GARANTIEN
2.1 Angebote von crop.zone sind grundsätzlich unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch die Annahme des Auftrages des Kunden auf-grund einer Auftragsbestätigung durch crop.zone nach den dortigen Inhalten zustande.
2.3 Garantien gelten nur bei expliziter Erklärung von crop.zone.
PREISE
3.1 Die vereinbarten Preise sind Europreise und gelten grundsätzlich einschließlich Verpackung vorbehaltlich anderer Vereinbarung ex works (Incoterms 2020).
3.2 Umsatzsteuer oder Aufwendungen wie Transport, Versicherung sind vorbehaltlich anderer Vereinbarung nicht im Preis enthalten. Ist bei Vertragsschluss kein Preis vereinbart, gilt der bei crop.zone zu diesem Zeitpunkt gültige Preis.
3.3 Sofern sich nach Vertragsschluss die der Kalkulation von crop.zone zugrundeliegenden Kos-ten, insbesondere für Material, Rohstoffe, Energie oder Frachten verändern, nimmt crop.zone eine Anpassung des vereinbarten Preises vor, der die Änderung des von crop.zone ursprünglich kalkulierten Gewinns entsprechend ausgleicht. crop.zone hat in diesem Fall die Veränderung der Kosten und des Preises gegenüber dem Kunden – ohne zur Offenlegung der Kalkulation verpflichtet zu sein – unverzüglich nachvollziehbar zu begründen. Die Preis-änderung wirkt ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die zu Grunde liegenden Kosten ändern, je-doch im Falle einer Erhöhung nicht vor Zugang der Begründung und Mitteilung der Preisan-passung. Sofern eine Preiserhöhung über 10 % beträgt, steht dem Kunden ab Zugang der Mitteilung durch die Gesellschaft für zwei Wochen ein Rücktrittsrecht bezüglich der von der Preiserhöhung betroffenen Leistung zu.Soweit die Veränderung der zugrundeliegenden Kos-ten auf einem von crop.zone zu vertretenden Umstand beruht, die der Sorgfalt eines or-dentlichen Kaufmanns widerspricht, darf keine Preiserhöhung erfolgen. crop.zone muss kei-ne Maßnahmen ergreifen, die zu einer Preissenkung führen.
RECHNUNG, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4.1 Rechnungen von crop.zone sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
4.2 Vorbehaltlich anderer Vereinbarung tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde die gestellte Rechnung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, es sei denn die ge-stellte Rechnung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt. Zahlungsverzug kann auch nach dem Gesetz eintreten.
4.3 Der Kunde kann mit seinen Ansprüchen gegen Ansprüche von crop.zone nur aufrechnen oder Zurückhaltungsrechte geltend machen, soweit seine Ansprüche/Rechte rechtskräftig festge-stellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist auch möglich, wenn der Anspruch des Kun-den und der Anspruch von crop.zone rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beru-hen.
LEISTUNG, LEISTUNGSZEIT, LEISTUNGSVERZUG, HÖHERE GEWALT
5.1 crop.zone darf Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen lassen. Der Subunterneh-mer muss sich an die Vereinbarungen zwischen crop.zone und dem Kunden halten.
5.2 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung sind vereinbarte Lieferzeiten als „ca.“-Angaben zu verstehen. Mangels entgegenstehender Vereinbarung hält crop.zone die Lieferzeit bereits dann ein, wenn das Produkt das Werk von crop.zone bei Lieferzeitablauf verlassen hat.
5.3 Bei Leistungsverzug richtet sich die Schadensersatzhaftung von crop.zone ausschließlich nach Gesetz und § 9 dieser AGB.
5.4 Höhere Gewalt, insbesondere unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von crop.zone zu vertretende Ereignisse (z. B. Kriegsauswirkungen, Pandemien, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebsstörungen, nicht vorhersehbare Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Hindernisse bei Vorlieferanten von crop.zone ohne Verschulden, unvorhergesehenen Transportverzögerungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Maßnah-men von Behörden) verlängern die Leistungszeit entsprechend. In diesem Fall schieben sich auch vereinbarte Leistungszeitpunkte entsprechend nach hinten. Ist die höhere Gewalt nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt betreffend die von der höheren Gewalt betroffenen Leistung berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall mangels Verschuldens ausgeschlossen. Beginn und Ende höherer Gewalt wird crop.zone dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5.5 Die Parteien sind sich unter dem Eindruck der im Jahr 2020 aufgekommenen Coronavirus-Krise und dem Ukraine-Krieg 2022 einig, dass stets überraschend eine Situation entstehen kann, in der crop.zone unverschuldet seine vertraglichen Verpflichtungen nur unter wesent-lich erschwerten Bedingungen erfüllen kann. In diesem Fall hat crop.zone das Recht, die Leistungserbringung für die Dauer der erschwerten Bedingungen ruhen zu lassen bis entwe-der die erschwerten Bedingungen enden oder mit dem Kunden eine Lösung erarbeitet ist. Ruhen die Leistungspflichten von crop.zone nicht nur vorübergehend, sind beide Vertrags-partner zum Rücktritt betreffend die ruhende Leistung berechtigt.
GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG
6.1 Sofern nach Gesetz oder Vertrag eine Abnahme geschuldet ist, findet zu diesem Zeitpunkt der Gefahrübergang statt. Ist dies nicht der Fall, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Produkt das Werk von crop.zone verlassen hat, auch wenn crop.zone die Lieferkosten übernimmt. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Abnahme infolge von Um-ständen, die crop.zone nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald crop.zone dem Kunden die Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt hat.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann crop.zone Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Sämtliche dem Kunden zu übereignenden Produkte und Materialien bleiben bis zur voll-ständigen Bezahlung im Eigentum von crop.zone („Vorbehaltsware“).
7.2 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und diese auf eigene Kosten unter anderem gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Im gesetzlichen Gewährleistungsfall gelten die nachfolgenden Bestimmungen vorrangig vor dem Gesetz. Kein Gewährleistungsfall liegt z.B. bei üblichem Verschleiß vor und auch nicht im Falle eines ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Gebrauch durch den Kun-den.
8.2 Bei Geltung von Kaufrecht hat der Kunde das von crop.zone gelieferte Produkt unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, hat der Kunde diesen unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach Erhalt gegenüber crop.zone anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel später, hat der Kunde den Mangel crop.zone unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Entdecken anzuzeigen. Sonst gilt das Produkt als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
8.3 Die vereinbarte Beschaffenheit richtet sich ausschließlich nach den vertraglich ausdrück-lich festgehaltenen Leistungsmerkmalen und Spezifikationen. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung, insbesondere für einen bestimmten Einsatzzweck oder für eine bestimmte Eignung der Leistungen, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit übernimmt crop.zone nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisi-ko ausschließlich beim Kunden. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung existiert lediglich dann, wenn sich diese ausdrücklich aus dem Vertrag ergibt, es sei denn, die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ist für beide Parteien offensichtlich.
8.4 Im Gewährleistungsfall ist crop.zone nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet (Nacherfüllung). crop.zone trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
8.5 Bezüglich weiterer Rechte/Ansprüche des Kunden, vor allem auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gilt das Gesetz, im Falle von Schadensersatz zusätzlich § 9 dieser AGB.
8.6 Verjährung tritt ein Jahr nach Ablieferung der Sache oder – soweit gesetzlich geschuldet – nach Abnahme ein. In den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 438 Abs. 3, 634 a Abs. 1 Nr. 2 und 3, 634 a Abs. 3 BGB gilt die dort vorgesehene Verjährungsfrist. Haftet crop.zone auf-grund Gewährleistung nach Gesetz und § 9 dieser AGB auf Schadensersatz, richtet sich die Gewährleistungsfrist bezüglich des Schadensersatzanspruches nach den gesetzlichen Vor-schriften. Die Vorschriften des Lieferantenregresses entsprechend § 445 a BGB finden keine Anwendung, es sei denn, der Endkunde ist ein Verbraucher.
8.7 Soweit eine Mängelrüge des Kunden unbegründet ist, kann crop.zone dem Kunden Leistun-gen, die crop.zone aufgrund einer solchen Rüge auf Wunsch oder Verlangen des Kunden er-bringt, nach den bei crop.zone gültigen Preisen berechnen, ebenso zusätzlichen Aufwand (z.B. Reisekosten).
BESCHRÄNKTE SCHADENSERSATZHAFTUNG VON CROP.ZONE
9.1 Sofern crop.zone, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von crop.zone, vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei vorsätzli-cher oder grob fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, haftet crop.zone für den daraus entstehenden Schaden des Kunden nach Gesetz.
9.2 Sofern crop.zone, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von crop.zone eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei einfach fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen crop.zone ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine einfach fahrlässige Verlet-zung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. In diesem Fall ist die Haftung von crop.zone auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Beschaffenheitsgarantie und auch nicht im Falle ei-ner Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM, SPEZIFIKATIONSANFERTIGUNG
10.1 Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrechte an den von crop.zone entwickelten Unterlagen, Konzepten, Texten, Zeich-nungen, Entwürfen sowie an den Leistungen, verbleiben ausschließlich bei crop.zone. Der Kunde darf insoweit keinerlei Schutzrechtsanmeldungen für sich oder Dritte vornehmen.
10.2 Alle Werkzeuge, Materialien und Modelle und Vorrichtungen zur Herstellung eines nach Spe-zifikation des Kunden gefertigten Produkts bleiben im Eigentum von crop.zone.
10.3 Wenn crop.zone nach Spezifikation des Kunden fertigt oder das Produkt von crop.zone in Verbindung mit Produkten genutzt wird, die crop.zone nicht hergestellt hat, hat der Kunde crop.zone von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen, die aus der Fertigung nach Spezi-fikation oder aus der Nutzung mit Produkten resultieren, die crop.zone nicht hergestellt hat.
SCHUTZ VOR SCHÄDEN
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle von crop.zone zur Verfügung gestellten und der Sicherheit dienende Informationen den Nutzern des Produkts zu übermitteln. Zu diesen Informationen gehören vor allem Warnaufkleber, Gebrauchsanweisungen, Anweisungen für sichere Instal-lation und Wartung.
11.2 Der Kunde muss crop.zone von allen Ansprüchen und Kosten, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultiert, freistellen.
SOFTWARE
12.1 Enthält das von crop.zone gelieferte Produkt Software oder Firmware mit Software oder liefert crop.zone Software zusätzlich zu dem Produkt, so erhält der Kunde vorbehaltlich an-derslautender Vereinbarung nur die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, ei-ne Kopie der Software zu nutzen.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
13.1 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Parteien ist der Firmensitz von crop.zone, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Ausschließlicher internationaler Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbe-ziehung ist die Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von crop.zone, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. crop.zone darf auch sonstige gesetz-lich zuständige Gerichte anrufen.
13.3 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen crop.zone und dem Kunden gilt ausschließ-lich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privat-rechts.