EU-Nature Restoration Law: Ein entscheidender Schritt zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme
Am 17. Juni 2024 verabschiedete die EU das Naturwiederherstellungsgesetz, ein umfassendes Gesetz, das den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen in Europa fördert und dabei hilft, die Biodiversitäts- und Klimakrise zu bewältigen. Dieses Gesetz, das erste seiner Art in ganz Europa, ist ein zentraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie und setzt verbindliche Ziele, um geschädigte Ökosysteme zu restaurieren, besonders jene, die eine wichtige Rolle bei der Kohlenstoffbindung und der Minderung von Naturkatastrophen spielen.
Warum brauchen wir das Naturwiederherstellungsgesetz?
Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten und die Leistungen der Ökosysteme sind essenziell für unsere eigene Lebensgrundlage und unser Wohlergehen. Der Zustand der europäischen Natur ist jedoch alarmierend: Mehr als 80 % der Lebensräume sind in einem schlechten Zustand, und ein Drittel der Bienen- und Schmetterlingsarten ist vom Aussterben bedroht. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Grasländern und Meeresökosystemen ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu erhöhen und wichtige Ökosystemleistungen zu sichern.
Das Gesetz geht über den Umweltschutz hinaus: Es ist ein integraler Bestandteil der Strategie zur Klimaanpassung der EU, da intakte Ökosysteme helfen, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken. Sie unterstützen die Autonomie der EU, indem sie Naturkatastrophen vorbeugen und Risiken für die Ernährungssicherheit reduzieren.
Welche Konkreten Ziele beinhaltet das Naturwiederherstellungsgesetz?
Das Gesetz enthält klare und verbindliche Ziele, um die langfristige Erholung der Natur in Europa sicherzustellen. Mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete in der EU sollen bis 2030 restauriert werden, und bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt sein. Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Schutz und Wiederherstellung von Lebensräumen: Ziel ist die Wiederherstellung und Verbesserung der Lebensräume wie Feuchtgebiete, Wälder und Grasländer. Die Artenvielfalt soll durch die Schaffung und Erweiterung von Lebensräumen gefördert werden.
- Erhalt von Bestäubern: Der Rückgang der Bestäuberpopulationen soll bis 2030 umgekehrt werden. Dafür wird ein Monitoring-System zur regelmäßigen Überwachung der Bestäuberpopulationen eingeführt.
- Wiederherstellung der Waldbestände: Eine Verbesserung der Waldbiodiversität durch Förderung von Totholz, ungleichmäßig gealterten Wäldern und besseren Verbindungen zwischen Waldgebieten soll erreicht werden.
- Grüne Städte: Urbane Ökosysteme sollen durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen gestärkt werden. Bis 2030 soll es keine Nettoverluste bei der Begrünung in Städten geben.
- Landwirtschaftliche Ökosysteme: Schmetterlingspopulationen und Vögel auf landwirtschaftlichen Flächen sollen gefördert, der organische Kohlenstoffgehalt im Boden verbessert und Flächen mit hoher Landschaftsvielfalt gestärkt werden.
- Meeresökosysteme: Schutz der Lebensräume von Schlüsselarten wie Delfinen, Haien und Seevögeln sowie die Wiederherstellung von Seegraswiesen und Sedimentböden, die zur Klimaminderung beitragen.
- Freie Fließgewässer: Bis 2030 sollen 25.000 Kilometer europäischer Flüsse durch die Entfernung von Barrieren wieder freifließend gemacht werden.
Umsetzung und Überwachung des Gesetzes
Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, bis 2026 nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen, die aufzeigen, wie die Ziele des Gesetzes erreicht werden sollen. Zur Überwachung werden Fortschrittsberichte erstellt, die von der Europäischen Umweltagentur überprüft und von der Kommission an das EU-Parlament und den Rat weitergeleitet werden.
Eine Vision für die Zukunft Europas
Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer. Diese Verordnung ist eine Investition in unsere Zukunft, denn nur eine gesunde Natur kann die grundlegenden Leistungen erbringen, die uns schützen und versorgen – von sauberem Wasser bis hin zur Anpassung an den Klimawandel. Mit seinen ehrgeizigen Zielen und der Verpflichtung zur Wiederherstellung von 20 % der EU-Land- und Meeresflächen bis 2030 bringt das Gesetz Europa näher an eine grüne, nachhaltige Zukunft.
Das Naturwiederherstellungsgesetz verbessert die Lebensqualität der Menschen und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Umweltkrisen. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in die Gesundheit unseres Planeten und unserer Gesellschaft zum Wohl künftiger Generationen.