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Verbote von Pflanzenschutzmitteln

Nur qualifizierte Anwendung des Vorsorgeprinzips, Innovation und durchdachte Ersatzlösungen sorgen für Sicherheit und Gerechtigkeit

Verbote von Pflanzenschutzmitteln.
Verbote von Pflanzenschutzmitteln. Die EPA verbietet in einem Notfallverfahren das Herbizid DCPA

Die EPA verbietet in einem Notfallverfahren das Herbizid DCPA (Dimethyltetrachloroterephthalat)

Das Herbizid DCPA (auch Dachtal genannt) wurde bis jetzt vor allem bei Gemüse wie Brokkoli und Zwiebeln unter anderem in den USA eingesetzt. Es kann bereits vor der Geburt zu Schäden führen, unter denen die Menschen ihr Leben lang leiden. Seit 40 Jahren gab es in den USA kein derartiges Herbizidverbot als Notfallverfahren mehr. (EPA ergreift seltene Dringlichkeitsmaßnahme zum Verbot des Pestizids DCPA unter Hinweis auf Gesundheitsrisiko)

In der EU war man mit dem Verbot in einem regulären Prozess 15 Jahre schneller. Hier ist das Herbizid bereits 2009 nicht mehr zugelassen.

Das bedeutet, dass vor allem schwangere Arbeiterinnen in der Landwirtschaft hier seit 15 Jahren nicht mehr das Leben ihrer Kinder aufs Spiel setzen müssen.

Sicherheit gibt es nicht automatisch, wenn es aussagekräftige Erkenntnisse gibt

Das Beispiel zeigt, dass die EU aus guten Gründen bei der Zulassung von Herbiziden an vielen Stellen strenger ist als andere Staaten. Viele Zulassungsbehörden folgen früher oder später den Bewertungen in der EU oder kommen unabhängig davon zum gleichen Ergebnis – nur später, nach längerer Gefährdung von Mensch und Umwelt. Auch beim Verbot vieler nicht-selektiver Herbizide wie Glufosinat, Paraquat und Diquat hat die EU früher gehandelt als viele andere Staaten.

Man kann also feststellen, dass auch in einem hochindustrialisierten Land mit erstklassiger Wissenschaft die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels keine Garantie dafür ist, dass die dort zugelassenen Pflanzenschutzmittel sicher sind.

Wer das Vorsorgeprinzip ernst nimmt, wird Gefahren früher erkennen und viele Stoffe aus guten rationalen und wissenschaftlichen Gründen früher verbieten – und andere verantwortungsvoll weiter nutzen.

Gerechtigkeit beruht auf gleichem Maßstäben und Regeln für alle

Das Beispiel zeigt auch, dass der Import von Lebensmitteln aus anderen Ländern mit niedrigeren Standards für deutsche/europäische Landwirte unfair und wirtschaftlich schädlich ist. Wer billige und giftige Herbizide einsetzen darf, muss nicht auf umweltfreundlichere und teurere Methoden setzen. Das ändert nichts an der Tatsache, dass dies in vielen Fällen aus Umwelt- und Gesundheitsgründen sinnvoll wäre und der Gesellschaft insgesamt viel Geld sparen würde. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich eigentlich darauf verlassen können, dass das Gesundheitsrisiko von Lebensmitteln für sie selbst, für die Bauern und für die Umwelt nicht vom Herkunftsland abhängt.

Wenn andere Länder der Gesundheit weniger Bedeutung beimessen, helfen in manchen Fällen als erster Schritt nur Einfuhrverbote.

Technologie und Innovation schaffen auch Gerechtigkeit

Wir wollen aber auch hier in Deutschland bzw. in der EU nicht nur gesund angebaute, sondern auch bezahlbare und gut verfügbare Lebensmittel aus der EU und anderen Ländern genießen.

Deshalb müssen wir in der EU und insbesondere in Deutschland und auch im Hinblick auf den internationalen Technologieexport hier konstruktiv neue Verfahren für einen besseren und kostengünstigeren Pflanzenschutz schaffen. Nur so können wir unter zunehmend unsicheren Witterungsbedingungen weiterhin einen gesundheitlich unbedenklichen Pflanzenschutz in der Landwirtschaft ermöglichen und so wirtschaftlich arbeiten, dass wir sowohl die Lebensmittel als auch die Pflanzenschutztechnologien verkaufen können. Wenn international moderne Verfahren angewendet werden, bekommen wir auch Produkte, die unter guten Bedingungen hergestellt wurden, zu fairen Preisen importiert. Zumindest gibt es dann kein Dumping bei Gesundheits- und Umweltstandards mehr.

Den Vorsprung weiter nutzen und ausbauen

Diesen Vorsprung beim verantwortungsvollen Handeln im Pflanzenschutz müssen wir aktiv nutzen und ausbauen, um daraus Vorteile für alle zu generieren – nicht nur für schwangere Frauen, die ihre Kinder nicht mehr gefährden müssen. Das bedeutet, dass das Vorsorgeprinzip in der EU konsequent und auf einer guten und umfassenden Faktenbasis für alle Methoden des Pflanzenschutzes angewendet werden muss. Bei DCPA hat das offensichtlich funktioniert. Es wurde bereits 2009 nicht zugelassen. 

Auch bei der Risikobewertung von Glyphosat gibt es derzeit ernstzunehmende Hinweise darauf, dass das Vorsorgeprinzip bei den jüngsten wissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen nicht die Rolle gespielt haben könnte, die der EU-Gesetzgeber gefordert hat und die der Sachlage entspricht. Auch die EU hat festgestellt, dass die Qualität der ökotoxikologischen Daten für eine angemessene Bewertung unzureichend ist.

Daran muss die EU nun konsequent und verantwortungsvoll weiterarbeiten. Nur so können Gefährdungen von Mensch und Umwelt bei besserem Wissen, in Kenntnis großer Wissenslücken und entgegen den eigenen Maßstäben vermieden werden.

Das richtige Tun, das Falsche vermeiden – immer eine wissensbasierte Gratwanderung

Wer aus Vorsorgegründen sehr gezielt eingesetzte Insektizide in der Saatgutbeizung und Pillierung verbietet, muss ganz klar untersuchen und abwägen, ob die großflächige Ausbringung ähnlicher Insektizide auf den Feldern wirklich die umweltfreundlichere Methode ist. Es müssen immer vergleichbar wirksame und verfügbare Methoden verglichen werden.

Keine Alternative sind Notfallzulassungen in einzelnen EU-Ländern, die sich Jahre später als illegal herausstellen, aber den Landwirten einzelner Länder bei freiem Markt Vorteile verschafft haben. Gerechtigkeit ist nur möglich, wenn es bessere Ersatzverfahren gibt und nicht, wenn man einfach hofft, dass es auch ohne die Maßnahme geht. Wäre dies der Fall, würden die Landwirte auf vieles im Pflanzenschutz verzichten.

Das Vorsorgeprinzip gilt für die Umwelt, für die Gesundheit der Menschen, aber auch für die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft. Es wird immer Abwägungen geben müssen. Rechtliche und politische Entscheidungen müssen sich aber verschieben, wenn die Risiken größer sind als bisher eingeschätzt und technische Alternativen einfacher und effizienter werden.

Es gibt keinen Weg zurück

Es ist auch nicht zielführend, z.B. zur Reduzierung des Glyphosateinsatzes in der Gründüngung und Unkrautbekämpfung einfach wieder verstärkt zu Grubbern und Pflügen zurückzukehren, mit allen unerwünschten Nebenwirkungen für Humus, Bodenstruktur vieler Böden, Bodenleben, Erosion und Energieverbrauch. Auch hier gilt es, den Blick nach vorne auf neue, bessere Verfahren zu richten und nicht defensiv zu Methoden zurückzukehren, die aus guten Gründen durch Glyphosat ersetzt wurden.

Weder das Hoffen auf die Zukunft, noch das Weglassen, noch das Zurück zu alten Methoden sind Lösungen. Realistische und effektive Verfahren zur Lösung der realen Probleme auf den Feldern sind gefragt.

Die Lösungsfinder

crop.zone hat leider keine Mittel gegen Insekten, die Viren verbreiten. Das müssen andere Innovatoren gute und kosteneffiziente Technologien für den harten Feldeinsatz finden.

crop.zone leistet seinen Beitrag und arbeitet an nachhaltigen Methoden des Pflanzenmanagements ohne chemische Herbizide, auch bei Gründüngung und Unkräutern (=falsche Pflanze am falschen Ort zur falschen Zeit in zu großer Menge), damit Landwirten und Gesetzgebern mehr innovative Lösungen zur als wirtschaftliche Alternativen zur Verfügung stehen. Denn Pflanzenschutz und Pflanzenkontrolle finden immer auf dem Feld statt und brauchen dort den technologischen Fortschritt.

Weitere Informationen: