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PflanzenschutzmittelzulassungEU und Einzelstaaten.
Pflanzenschutzmittelzulassung EU und Einzelstaaten. Nummer der allem zugrundeliegenden Verordnung ((EG) Nr. 1107/2009)

Warum eine enkeltaugliche Landwirtschaft neueste Erkenntnisse braucht und dies nun auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gilt

Durch ein grundlegendes Urteil in den Niederlanden wird nun auch auf EU-Ebene verbindlich, dass Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Zulassungsverfahren immer unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbaren relevanten und zuverlässigen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse geprüft werden müssen.

Bewährtes prüfen schafft Sicherheit

Die Landwirtschaft entwickelt sich rasant und neue Erkenntnisse und Techniken werden gerne aufgenommen. Aber auch Altbewährtes und Erfahrungen zählen viel, wenn sie sich auch in der ständigen Überprüfung bewährt haben. Der kleine, ältere Traktor ist dann oft besser in Bezug auf Energieverbrauch, Kosten und Bodenverdichtung.

Wer auch bisher unbekannte Aspekte berücksichtigt, vermeidet frühzeitig viele und auch irreversible Fehler und schafft sich Zukunftssicherheit. Damit auch die Enkel noch gut wirtschaften können – gelebte Zukunftsvorsorge.

Pflanzenschutzprodukte bisher oft nicht aktueller Stand der Wissenschaft 

Der Stand der Wissenschaft zu Nebenwirkungen und Risiken wird vor der Erstzulassung von Wirkstoffen durch die EU umfassend geprüft. Bei späteren Neu- oder Wiederzulassungen von Einzelprodukten mit dem Wirkstoff in den einzelnen Staaten musste der Stand der Wissenschaft jedoch nicht weiter geprüft werden – auch wenn die grundsätzliche Zulassung des Wirkstoffs schon lange zurücklag.   So konnte es passieren, dass auch gravierende neue Erkenntnisse nicht berücksichtigt werden mussten. Das schuf Unsicherheit und Risiken, denn auch jeder einzelne Traktor und jede Pflanzenschutzspritze muss regelmäßig zum TÜV.

Neue Urteile für mehr Sicherheit und aktuelle Sicherheitsbewertungen

Nach einer Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu einzelnen Produkten in der EU und in einzelnen Mitgliedstaaten hat der niederländische Verwaltungsgerichtshof nun ein grundlegendes Urteil für die Umsetzung der Rechtspraxis gefällt. Zitat:  „…, dass die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zu prüfen hat, bei der Prüfung dieses Antrags die unerwünschten Wirkungen berücksichtigen muss, …, und zwar unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt dieser Prüfung verfügbaren einschlägigen und zuverlässigen wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisse,… .“

Wissenschaft und technische Neuerungen auch ohne chemische Wirkstoffe

Dies ist eine gute Nachricht, denn nur durch die Berücksichtigung aktueller gesicherter Informationen können Risiken minimiert und das Vertrauen in die Zulassungsverfahren gesichert werden.

Darüber hinaus wird sich in Zukunft zeigen, ob die „Überprüfung der technischen Kenntnisse“ auch physikalisch-technische Alternativen zu Wirkstoffen umfassen wird, insbesondere wenn es sich bei dem Pflanzenschutzmittel um einen Substitutionskandidaten handelt.

Sicherheit und Innovation in einem kontinuierlichen Umbruch

Die letzten Bauern, die noch selbst mit dem Pferd gepflügt haben, leben noch. Heute gibt es Landmaschinen mit über 500 Pferdestärken, die dank modernster Technik wieder in der Lage sind, bodenschonend zu arbeiten. Wir brauchen kontinuierliche, aber auch sprunghafte Innovationen vom Acker bis auf den Tisch und von der Technik bis ins Bewusstsein der Menschen. Nur so werden wir in der Lage sein, die Weltbevölkerung besser als bisher zu ernähren, stabile Agrarstrukturen zu erhalten und Klimaschutz und Biodiversität auch in der Landwirtschaft voranzubringen. Enkeltauglichkeit eben.

Veränderung von Landwirtschaft und Gesellschaft geht nur gemeinsam

Die anstehenden Veränderungen sind umfangreich, komplex und erfordern die Mitwirkung vieler Akteure. Die oben beschriebene Änderung der Zulassungsverfahren ist nur ein Baustein von vielen, die aber alle notwendig sind. Ohne eine zielgerichtete Zusammenarbeit von Landwirten, Verbänden aller Interessengruppen, Politikern, Gesetzgebern, Experten und Verbrauchern wird es nicht gehen. Und auch die innovative Landtechnik wird ihren Beitrag direkt auf dem Feld leisten.

Auch dafür steht crop.zone mit seinem elektrophysikalischen Pflanzenmanagement.

Literatur:

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (DE)

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EN)

Pressemitteilung von PAN Europe